Sonntag, 19. Juli 2009

Versicherung muß man einfach haben

Jeder private Haushalt und auch jeder Betrieb benötigen Versicherungen.
Es ist leider nicht so einfach einen guten Überblick zu erhalten und die preiswertesten und besten Angebote zu finden. Wir können Ihnen dabei helfen.

In unseren Artikeln ist das Wesentliche übersichtlich dargestellt.
Durch unsere erfolgreiche Recherche als Versicherungsmakler konnten wir sehr gute Erkenntnisse der führenden deutschen Versicherungsgesellschaften feststellen, die Sie natürlich auch bei uns finden.
Profitieren auch Sie von den Preis-/ Leistungs-Testsiegern im Vergleich.

Das Versicherung-ABC bedankt sich für Ihren Besuch.

Montag, 13. Juli 2009

Versicherung will nicht haften bei Diebstahl - Probefahrt

Coburg/Berlin (dpa/tmn) - Der Diebstahl eines Fahrzeugs während der Probefahrt durch einen vermeintlichen Kaufinteressenten ist nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins DAV in Berlin hin.

Der DAV beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 13 O 717/08). Danach muss die Versicherung nicht zahlen, wenn der Eigentümer den Diebstahl durch eigene Unvorsichtigkeit erst ermöglicht hat.

In dem Fall hatte der Kläger einem ihm unbekannten Kaufinteressenten sein Motorrad zur Probefahrt überlassen. Der «Käufer» verschwand jedoch mit der Maschine und schickte nur eine SMS, das Zweirad sei nun gestohlen. Der Eigentümer verlangte darauf von seiner Teilkasko 8000 Euro wegen Diebstahls. Die Versicherung weigerte sich jedoch zu zahlen, weil der Kläger den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt habe.

Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Der Kläger habe unvorsichtig und äußerst leichtsinnig gehandelt, weil er keine Maßnahme getroffen habe, um sich gegen den Diebstahl zu schützen. Indem er vor der Probefahrt nicht einmal nach den Personalien fragte, habe er den Täter zum Diebstahl regelrecht eingeladen.

Donnerstag, 9. Juli 2009

Versicherung zahlt trotz Überdosis von Michael Jackson

Der Konzertveranstalter von Michael Jackson hat sich für den Fall des Todes durch eine unbeabsichtigte Überdosis versichern lassen.

Randy Phillips, Chef des Konzertveranstalters AEG, sagte der Nachrichtenagentur AP, dass das Versicherungsunternehmen „Lloyd's of London“ für finanzielle Einbußen aufkommt, die durch die gecancelte Tour entstanden sind. Sollte der „King of Pop“ eines natürlichen Todes gestorben sein, müsste die Versicherung nicht zahlen. Doch für den Fall des Todes ihres Künstlers als Folge einer erhöhten Medikamentendosis hatte der Veranstalter AEG sich abgesichert .

„Um das festzuhalten: Das großartige Unternehmen, für das ich arbeite, ist nicht bankrott, stellt den Betrieb nicht ein und steckt sicher nicht in Schwierigkeiten“, so der der AEG-Boss. „Ich bin todunglücklich, aber der Firma geht es gut.“

Rund 25 bis 30 Millionen habe AEG laut Randy Phillips schon in die Tour gepumpt, die 50 Auftritte des „King of Pop“ umfassen sollte. Der Veranstalter kam für einen Teil von Jackos Schulden auf und zahlte die Miete und Angestelltengehälter für das Anwesen in Holmby Hills, wo Michael Jackson zuletzt wohnte. Die Deckung beträgt 17,5 Millionen US-Dollar (ca. 12,5 Millionen Euro). Eigentlich zu wenig.

Aber: Bislang will fast die Hälfte der Fans ihre bereits gekauften Karten als Andenken behalten – und auf die Erstattung des Ticketpreises verzichten. Dadurch hätte der Tourveranstalter die Kosten wieder „eingespielt“. Vorausgesetzt, die Laborergebnisse belegen, dass die Todesursache eine nicht absichtlich eingenommene Überdosis war.

In rund einem Monat wird es Klarheit darüber geben.